Management-Vertrag · Fassung 2026-6
Du machst Content.
Wir machen den Rest.
Wir holen und verhandeln Kooperationen mit Marken, begleiten die Umsetzung und kümmern uns darum, dass dein Geld ankommt. Unten richtest du das in fünf Schritten ein: Modell wählen, Kanäle angeben, Daten eintragen, unterschreiben. Danach steht dein Profil im AUREON-Portal.
Du trägst kein Risiko
Wir bekommen erst etwas ab, wenn Geld bei dir angekommen ist — vorher nicht. Kommt eine Zeit lang nichts, kostet dich das nichts und du schuldest uns nichts. Kein Beitrag, keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit.
Aufwand passend auswählen
Als Einzelner verhandelst du gegen Leute, die das jeden Tag machen. Wir kennen die üblichen Sätze und holen heraus, was dein Kanal wert ist. Du entscheidest vor der Unterschrift selbst, wie intensiv wir dich täglich betreuen.
Passende Anfragen gebündelt
Wir prüfen Marken- und Agenturanfragen, verhandeln die Bedingungen und halten den Ablauf an einer Stelle zusammen. Du entscheidest bei jedem Deal selbst, ob er zu dir passt.
Deine Daten
Das kommt in den Vertragskopf und wird für dein Profil im Portal verwendet. Die Adresse brauchen wir für Verträge und Abrechnungen.
Deine Kanäle
Das wird Anlage 2 des Vertrages. Neue Kanäle fallen automatisch mit darunter, sobald du sie zur Vermarktung nutzt — du musst nichts nachmelden.
Bestehende Bindungen
Das wird Anlage 1. Läuft irgendwo noch ein Vertrag, eine Exklusivität oder ein fest zugesagter Deal? Dann hier rein — genau diese sind von der Exklusivität in § 4 ausgenommen und bleiben deine Sache. Nichts offen? Felder einfach leer lassen.
Dein Management-Modell
Du wählst die Betreuungsstufe selbst. Höhere Modelle enthalten mehr aktive Akquise, strategische Begleitung, Kampagnensteuerung und Auswertung.
Betreuungsstufe*Keine starre Stundenzahl: Der Aufwand richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Aufgaben innerhalb der gewählten Stufe. Plötzliche oder umfangreiche Aufgaben werden aufgenommen und mit einem realistischen Termin in Textform eingeplant.
Deine Zusammenfassung
Das hast du gewählt
Der Vertrag
Vollständig, nichts ausgelassen. Deine Angaben von oben stehen automatisch an den richtigen Stellen. Unter jedem Paragraphen findest du eine Zeile „Im Klartext" — das ist derselbe Inhalt in normaler Sprache.
Das Management
Inhaber Mertorhan Avci
Weidenauerstraße 174, 57076 Siegen
USt-IdNr. DE456986479
E-Mail: partnerships@aureon-management.de
Telefon: +49 1521 3151167
Der Creator
Geburtsdatum:
Anschrift:
Profil(e):
E-Mail:
Telefon:
Gesetzliche Vertretung:
(),
Die Parteien schließen den folgenden Vertrag:
§ 1Gegenstand des Vertrages
- Das Management betreut den Creator beim Aufbau und der Vermarktung seiner Tätigkeit als Content Creator und vermittelt ihm Kooperationen mit Marken, Agenturen und Plattformen.
- Das Management wird als selbstständiger Dienstleister tätig. Ein Arbeitsverhältnis, ein Gesellschaftsverhältnis oder eine Arbeitnehmerüberlassung wird nicht begründet.
- Das Management schuldet ein sorgfältiges Bemühen, keinen Erfolg. Es sagt weder eine bestimmte Anzahl von Kooperationen zu noch einen bestimmten Zeitpunkt, ein Mindesthonorar, eine Mindesteinnahme, eine Reichweiten- oder Followerentwicklung oder die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Marke. Bleiben Kooperationen aus, entsteht daraus kein Anspruch des Creators gegen das Management.
- Das Management entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Anfragen es verfolgt und welche Partner es anspricht. Es ist nicht verpflichtet, jede Anfrage weiterzuverfolgen oder eine bestimmte Zahl von Partnern zu kontaktieren.
§ 2Leistungen des Managements
- Strategische Beratung: Positionierung, Themen, Formate, Kanalaufbau, Auswertung der Zahlen.
- Akquise und Verhandlung von Kooperationen, Vermittlung von Kontakten zu Marken, Agenturen und Plattformen.
- Prüfung von Angeboten und Verträgen Dritter auf wirtschaftliche Angemessenheit. Eine Rechtsberatung findet nicht statt und ist dem Management nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht gestattet.
- Begleitung der Umsetzung: Briefings, Freigabeschleifen, Terminkoordination, Kommunikation mit dem Partner.
- Unterstützung bei der Abrechnung gegenüber Kooperationspartnern und beim Nachhalten offener Zahlungen.
- Auf Wunsch: Produktionsunterstützung, Feedback zu Rohmaterial und Aufbau weiterer Kanäle. Umfang und Intensität dieser laufenden Betreuung richten sich nach dem vom Creator gewählten Management-Modell gemäß § 9.
- Die Aufwandsstufe des gewählten Modells beschreibt die Intensität der Managementleistungen. Sie ist kein festes Stundenkontingent und legt keine Arbeitszeit des Creators fest.
- Creator-Profil und Dashboard. Das Management stellt dem Creator einen persönlichen Zugang zum AUREON-Portal bereit. Das Profil wird aus den Angaben dieses Vertrages angelegt; der Creator kann sie dort einsehen und ändern. Das Dashboard zeigt laufende Kooperationen, Aufgaben und Fristen, abgelegte Unterlagen sowie — sofern vorhanden — Rabattcode und Vergütungsstand. Angemeldet wird sich ohne Passwort über einen einmaligen Code an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse oder hinterlegte WhatsApp-Nummer. Ist der WhatsApp-Versand vorübergehend nicht verfügbar, kann der Code an die hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt werden.
- KI-Assistentin (AURI). Im Portal steht eine KI-Assistentin bereit, die bei Fragen zu Vertrag, Briefing, Skript und Ablauf hilft. Sie ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft des Managements — verbindlich sind allein dieser Vertrag und die schriftlichen Absprachen. Die Nutzung ist freiwillig; der Zugang kann vom Management aktiviert und wieder abgeschaltet werden und ist nicht Teil der geschuldeten Leistung nach § 1 Abs. 3.
- Portal, Dashboard und KI-Zugang sind für den Creator kostenlos. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; Wartung und Störungen sind möglich.
Dazu bekommst du ein eigenes Profil im AUREON-Portal. Es wird direkt aus dem angelegt, was du hier einträgst — du musst nichts doppelt ausfüllen. Im Dashboard siehst du deine Kooperationen, offene Aufgaben, Fristen und, sobald es einen gibt, deinen Rabattcode samt Stand. Anmelden ohne Passwort: Code an deine E-Mail oder WhatsApp-Nummer; falls WhatsApp vorübergehend nicht verfügbar ist, kommt er an deine E-Mail. Und es gibt AURI, unsere KI — frag sie, wenn du beim Skript oder beim Ablauf hängst. Sie hilft, aber was sie sagt, ist keine verbindliche Zusage von uns; es gilt immer, was hier im Vertrag steht. Es gibt keine Fixkosten; die erfolgsabhängige Provision steht in § 9.
§ 3Umfang der Vertretung
- Das Management verhandelt für den Creator, schließt aber keine Verträge in seinem Namen ab. Jeder Kooperationsvertrag bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Creators in Textform.
- Der Creator kann dem Management für einzelne Vorgänge schriftlich eine weitergehende Vollmacht erteilen. Sie ist jederzeit widerruflich.
- Das Management ist berechtigt, sich gegenüber Dritten als Ansprechpartner des Creators zu benennen und den Namen sowie das Bildmaterial des Creators zum Zweck der Vermittlung zu verwenden (§ 7).
- Erklärungen Dritter, die beim Management eingehen, gelten dem Creator als zugegangen, sobald das Management sie an die im Kopf genannte E-Mail-Adresse weiterleitet.
§ 4Exklusivität
- Der Creator lässt sich für die Dauer dieses Vertrages im Bereich bezahlter Marken- und Produktkooperationen ausschließlich durch das Management vertreten.
- Nicht erfasst und dem Creator uneingeschränkt erlaubt bleiben:
- eigener organischer Content ohne Werbepartner,
- Einnahmen aus Plattformprogrammen (Creator Funds, Werbeerlöse, Trinkgelder, Abonnements, Livestream-Geschenke),
- eigene Produkte, eigener Merchandise, eigene Dienstleistungen,
- künstlerische, journalistische und private Tätigkeiten,
- Kooperationen, die vor Vertragsbeginn bereits fest vereinbart waren und in der Anlage 1 aufgeführt sind.
- Erhält der Creator eine Anfrage für eine Kooperation direkt, leitet er sie dem Management zur Bearbeitung weiter. Führt sie zum Abschluss, gilt § 9.
- Das Management ist berechtigt, weitere Creator zu betreuen, auch aus derselben Themenwelt. Es sagt zu, dabei keine Anfrage bewusst zulasten des Creators umzuleiten.
§ 5Pflichten des Creators
- Der Creator arbeitet mit dem Management vertrauensvoll zusammen und ist in angemessener Zeit erreichbar. Als angemessen gilt eine Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen.
- Der Creator hält zugesagte Termine und Fristen ein. Kann er einen Termin nicht halten, meldet er das unverzüglich und unaufgefordert.
- Der Creator gibt vollständig an, welche laufenden Verträge, Exklusivitäten und Wettbewerbsverbote gegenüber Dritten bestehen (Anlage 1). Änderungen teilt er unverzüglich mit.
- Der Creator versichert, dass er über seine Kanäle allein verfügt und dass Reichweiten- und Interaktionszahlen nicht gekauft oder künstlich erzeugt sind.
- Der Creator unterlässt Inhalte, die geeignet sind, das Ansehen des Managements oder eines vermittelten Partners erheblich zu schädigen — insbesondere strafbare, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder wahrheitswidrig rufschädigende Inhalte.
- Der Creator führt seine Tätigkeit steuerlich und gewerberechtlich ordnungsgemäß; er ist für Anmeldung, Steuern und Abgaben selbst verantwortlich (§ 17).
- Die laufende Abstimmung läuft über die von beiden Seiten benannten Wege: E-Mail, Telefon und Messenger. Als Textform im Sinne dieses Vertrages genügt eine E-Mail oder eine Messenger-Nachricht von dem hinterlegten Anschluss, solange der Absender erkennbar ist. Kündigungen und Nachträge zu diesem Vertrag bedürfen der E-Mail oder der Schriftform.
- Jede Seite hält die im Kopf genannten Kontaktdaten aktuell. Eine Erklärung an die zuletzt mitgeteilte Adresse gilt als zugegangen.
- Der Creator wirbt während der Laufzeit und sechs Monate darüber hinaus weder Mitarbeiter noch andere vom Management betreute Creator gezielt ab. Ein allgemein zugängliches Stellenangebot und der Wechsel auf eigene Initiative der betroffenen Person bleiben zulässig.
- Der Creator äußert sich über das Management und über vermittelte Partner nicht öffentlich herabsetzend. Sachliche Kritik und die Wahrnehmung gesetzlicher Rechte bleiben unberührt.
- Der Creator hält seinen Portalzugang persönlich; Anmeldecodes gibt er nicht weiter. Inhalte aus dem Dashboard — insbesondere Konditionen, Zahlen und Unterlagen anderer Vorgänge — unterliegen § 15. Über die KI-Assistentin gegebene Auskünfte ersetzen keine Absprache in Textform.
Eine Nachricht per E-Mail oder Messenger reicht uns als schriftliche Absprache — nur Kündigungen wollen wir per E-Mail oder Brief. Andere Creator oder Leute aus unserem Team abzuwerben ist nicht in Ordnung, und öffentlich über uns herzuziehen auch nicht. Kritik sagst du uns direkt, dafür sind wir da.
§ 6Umsetzung, Qualität und Freigaben
- Für vermittelte Kooperationen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Partners. Widersprechen sie diesem Vertrag, gilt für das Verhältnis zwischen Creator und Management dieser Vertrag.
- Nimmt der Creator eine vom Management angebotene Kooperation ausdrücklich in Textform an, erstellt er die für diese Kooperation bestätigten Videos nach Briefing, Terminplan und Freigabeprozess und veröffentlicht sie, soweit dies vereinbart wurde. Die bloße Vorstellung eines Unternehmens oder die Übermittlung eines Angebots begründet vor der ausdrücklichen Annahme keine Produktionspflicht.
- Für jeden vollen Kalendermonat, in dem mindestens eine angenommene Kooperation über den gesamten Monat aktiv ist und die erforderlichen Produkte, Briefings und Freigaben rechtzeitig vorliegen, erstellt der Creator für die aktiven Kooperationspartner insgesamt — nicht je Partner — mindestens sieben Videos. Die Verteilung auf die Partner wird vorab in einem Kampagnenplan oder Briefing in Textform festgelegt. Für angebrochene Monate gilt die dort konkret bestätigte Anzahl.
- Als Video zählt ein nach dem bestätigten Briefing vollständig und fristgerecht zur Freigabe eingereichter Beitrag oder, wenn keine Vorabfreigabe verlangt wird, ein vereinbarungsgemäß veröffentlichter Beitrag. Eine höhere monatliche Anzahl ist nur geschuldet, wenn sie für die jeweilige Kooperation in Textform vereinbart wurde.
- Für Monate ohne aktive, vom Creator angenommene Kooperation oder ohne rechtzeitig bereitgestelltes umsetzbares Briefing, erforderliches Produkt oder notwendige Freigabe besteht keine Mindest- oder Nachholpflicht.
- Von der dem Creator aus diesen vermittelten Kooperationen tatsächlich zufließenden Geldvergütung erhält das Management die in § 9 geregelte Provision des gewählten Modells von . Kostenlos überlassene Produkte bleiben provisionsfrei.
- Inhalte werden in der handelsüblichen Qualität des jeweiligen Kanals erstellt: bildstabil, verständlich im Ton, ohne störende Fremdmarken im Bild.
- Sofern der Partner eine Freigabe vor Veröffentlichung verlangt, reicht der Creator Rohmaterial und fertigen Beitrag rechtzeitig ein.
- Wird ein Beitrag nach Veröffentlichung ohne sachlichen Grund gelöscht, entfällt der Vergütungsanspruch für diesen Beitrag, soweit der Partner die Zahlung deshalb verweigert.
Liefere in der Qualität, die auf deinem Kanal normal ist. Wenn der Partner vorher draufschauen will, schick es rechtzeitig. Löschst du ein Video später ohne Grund und der Partner zahlt deshalb nicht, gibt es dafür kein Geld.
§ 7Rechte an den Inhalten
- Das Urheberrecht an allen Inhalten verbleibt beim Creator.
- Der Creator räumt dem Management das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, seinen Namen, sein Bild und Ausschnitte seiner Inhalte zu verwenden, um ihn gegenüber potenziellen Partnern vorzustellen und die eigene Tätigkeit zu belegen (Portfolio, Pitch-Unterlagen, Website, eigene Kanäle des Managements).
- Dieses Recht endet mit Beendigung des Vertrages. Bereits verbreitete Pitch-Unterlagen und archivierte Belege dürfen weiter aufbewahrt, aber nicht mehr aktiv verbreitet werden.
- Nutzungsrechte für Werbezwecke eines Partners (Ads, Whitelisting, Spark Ads) werden ausschließlich im jeweiligen Kooperationsvertrag geregelt und gesondert vergütet.
- Der Creator stellt sicher, dass er alle Rechte an verwendeter Musik, Fremdaufnahmen und abgebildeten Personen besitzt.
§ 8Kennzeichnung und gesetzliche Vorgaben
- Bezahlte oder durch Gegenleistung veranlasste Inhalte kennzeichnet der Creator eindeutig als „Werbung" oder „Anzeige", gut sichtbar und vor dem eigentlichen Inhalt.
- Bei Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetik und vergleichbaren Produkten unterbleiben Heil-, Wirk- und Gesundheitsversprechen. Zulässig sind Aussagen zur persönlichen Erfahrung.
- Aussagen zu Gewichtszu- oder -abnahme sowie Vorher-Nachher-Darstellungen unterbleiben, soweit die Plattform sie untersagt.
- Der Creator beachtet die Regeln der jeweiligen Plattform. Verstöße, die zu Sperren führen, gehen zu seinen Lasten.
§ 9Betreuungsmodell und Vergütung des Managements
- Der Creator wählt vor Vertragsschluss frei eines der nachfolgenden Management-Modelle. Ohne seine aktive Auswahl wird der Vertrag nicht abgesendet. Gewählt ist: .
- Die Modelle unterscheiden sich nach Betreuungsintensität und
Leistungsumfang:
- Basis — 30 % / normaler Aufwand: Bearbeitung von Anfragen, Verhandlung, Vertragskoordination, Partnerkommunikation, Fristenkoordination und Zahlungskontrolle.
- Wachstum — 45 % / höherer Aufwand: sämtliche Basis-Leistungen sowie aktive Partneransprache, Positionierung, Kampagnenplanung und vertieftes Content-Feedback.
- Full Service — 60 % / voller Aufwand: sämtliche Wachstum-Leistungen sowie priorisierte Steuerung aktiver Kampagnen, Produktionsbegleitung, Koordination zusätzlicher Feedback- und Freigabeschleifen, Nachhalten von Nutzungsrechten und regelmäßige Auswertung der Zusammenarbeit.
- Für das gewählte Modell erhält das Management eine Provision von auf alle Einnahmen des Creators aus Kooperationen, die während der Laufzeit vermittelt, angebahnt oder verhandelt wurden.
- Die gewählte Aufwandsstufe ist kein festes Stundenkontingent. Das Management setzt die jeweils erforderliche Zeit für die konkret anfallenden Aufgaben innerhalb des beschriebenen Leistungsumfangs ein; nicht angefallener Aufwand wird weder übertragen noch ausgezahlt. Die Aufwandsstufe bestimmt keine Arbeitszeit des Creators.
- Plötzliche oder umfangreiche Aufgaben nimmt das Management ebenfalls in die Aufgabenplanung auf, sofern sie zum Leistungsumfang des gewählten Modells und zu einer laufenden Betreuung oder Kooperation gehören. Ist eine gewünschte Frist nach Umfang und Priorität nicht realistisch, stimmen die Parteien einen umsetzbaren Termin in Textform ab. Fremdkosten und Leistungen Dritter werden nur nach vorheriger Zustimmung des Creators beauftragt.
- Ein späterer Modellwechsel gilt nur für die Zukunft und bedarf der Bestätigung beider Parteien in Textform. Bis dahin bleibt das bei Vertragsschluss gewählte Modell maßgeblich.
- Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag, den der Creator vom Partner tatsächlich erhält, ohne Umsatzsteuer und ohne durchlaufende Posten (Reisekosten, Produktionskosten, Materialkosten). Erfasst ist jede Form der Vergütung desselben Partners — Festhonorar ebenso wie erfolgsabhängige Anteile aus Rabattcode, Affiliate-Link oder Umsatzbeteiligung. Es gilt der Satz des gewählten Modells; eine zweite Provision auf denselben Zufluss entsteht nicht.
- Der Sachwert kostenlos überlassener Produkte ist keine Einnahme und bleibt provisionsfrei.
- Die Provision entsteht erst, wenn der Creator die Zahlung erhalten hat. Zahlt der Partner nicht, entsteht kein Anspruch.
- Nicht provisionspflichtig sind die in § 4 Abs. 2 genannten Bereiche.
- Umgehungsschutz. Schließt der Creator eine Kooperation mit einem Partner, den das Management vorgestellt, angebahnt oder für ihn kontaktiert hat, unter Umgehung des Managements ab — selbst, über Dritte, über eine andere Agentur oder über eine ihm zuzurechnende Gesellschaft —, bleibt die Provision des gewählten Modells in voller Höhe geschuldet. Dasselbe gilt, wenn die Kooperation formal mit einer nahestehenden Person des Creators abgeschlossen wird, der Creator aber die Leistung erbringt.
- Verzichtet der Creator gegenüber einem Partner ganz oder teilweise auf eine Vergütung, obwohl eine Vergütung vereinbart war, oder lässt er sie einer nahestehenden Person zufließen, gilt für die Provision der vereinbarte Betrag als zugeflossen.
- Der Creator meldet dem Management jede Anfrage und jeden Abschluss aus dem Bereich bezahlter Marken- und Produktkooperationen unverzüglich und legt den Vertrag sowie den Zahlungsnachweis vor. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn der Creator die Kooperation für nicht provisionspflichtig hält; über die Einordnung entscheidet nicht die Nichtmeldung.
Wir verdienen erst, wenn das Geld wirklich bei dir ist. Der gewählte Satz gilt auf Festhonorar und erfolgsabhängige Vergütung derselben vermittelten Firma, aber nicht doppelt auf dasselbe Geld. Geschenkte Produkte zählen nicht.
Wenn wir dir eine Marke bringen und der Deal an uns vorbei läuft, bleibt die Provision des gewählten Modells geschuldet. Deshalb sag uns jede Anfrage, auch die, bei der du denkst, sie zählt nicht.
§ 10Abrechnung
- Das Management rechnet monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats ab und stellt eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
- Der Creator meldet dem Management jede Zahlung eines Partners innerhalb von sieben Tagen nach Eingang.
- Beide Seiten legen einander auf Verlangen die Belege vor, die zur Prüfung der Abrechnung erforderlich sind.
- Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform zu erheben. Danach gilt sie als anerkannt, sofern in der Abrechnung auf diese Folge hingewiesen wurde.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist schuldet die säumige Partei Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB).
- Abwicklung über das Management. Das Management kann verlangen, dass die Vergütung eines vermittelten Partners auf ein Konto des Managements gezahlt wird. Es behält davon die Provision samt Umsatzsteuer ein und leitet den Restbetrag innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang an den Creator weiter, verbunden mit einer Abrechnung. Der Creator erteilt hierfür die erforderliche Einziehungsermächtigung.
- Bleibt eine Meldung nach § 9 Abs. 13 aus oder bestehen begründete Anhaltspunkte für eine unvollständige Abrechnung, kann das Management Einsicht in die betroffenen Kooperationsverträge und die zugehörigen Zahlungsnachweise verlangen. Das Einsichtsrecht ist auf provisionsrelevante Vorgänge beschränkt; die Unterlagen werden vertraulich behandelt (§ 15).
- Gegen Forderungen des Managements kann der Creator nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Bei größeren Deals kann das Geld auch zuerst bei uns landen. Dann ziehen wir unseren Anteil ab und überweisen dir den Rest innerhalb von fünf Werktagen, mit einer Aufstellung, was wovon abgegangen ist.
§ 11Kosten und Auslagen
- Das Management trägt die Kosten seiner eigenen Tätigkeit selbst.
- Kosten für Produktion, Reise, Requisiten, Software oder Werbung werden nur erstattet oder verauslagt, wenn sie vorher in Textform vereinbart wurden.
- Ohne vorherige Absprache entstandene Kosten trägt derjenige, der sie veranlasst hat.
§ 12Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt an dem vom Creator gewählten Tag, , und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
- Jede Partei kann den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
- Die Kündigung kann per E-Mail oder Brief erklärt werden. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang bei der anderen Partei.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für das Management insbesondere vor bei nachhaltigem Vertrauensbruch, bei wiederholtem Verstoß gegen § 5 trotz Abmahnung, bei einem Verstoß gegen die Exklusivität nach § 4 oder gegen den Umgehungsschutz nach § 9 Abs. 11, bei unrichtigen Angaben zu Reichweite oder bestehenden Bindungen sowie bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
- Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen Kündigung nach § 627 BGB bleibt ausdrücklich bestehen.
- Nach Vertragsende übergibt das Management dem Creator die zu seiner Tätigkeit gehörenden Unterlagen und Kontaktdaten laufender Partner.
- Eine Kündigung — gleich aus welchem Grund und von welcher Seite — lässt bereits entstandene Provisionsansprüche, den Umgehungsschutz nach § 9 Abs. 11 und die Nachwirkung nach § 13 unberührt.
§ 13Nachwirkung
- Für Kooperationen, die während der Laufzeit vermittelt und abgeschlossen wurden, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, auch wenn die Zahlung erst nach Vertragsende erfolgt.
- Wird eine während der Laufzeit vermittelte Kooperation innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende mit demselben Partner unverändert fortgesetzt oder verlängert, steht dem Management die halbe Provision zu.
- Darüber hinaus bestehen nach Vertragsende keine Ansprüche. Insbesondere gibt es kein Wettbewerbsverbot und keine Bindung des Creators an das Management.
§ 14Interessenkonflikte
- Ist das Management an einem vermittelten Partner wirtschaftlich beteiligt oder wird es von ihm zusätzlich vergütet, legt es das vor der Entscheidung des Creators über die Kooperation offen. Für eine solche Kooperation fällt keine Provision nach § 9 an; der Creator entscheidet über sie ebenso frei wie über jede andere Anfrage.
- Eine Vergütung von beiden Seiten ist nur zulässig, wenn der Creator ihr nach Offenlegung in Textform zustimmt.
- Das Management wählt Partner nach dem Interesse des Creators aus. Es ist nicht verpflichtet, eigene Marken zurückzustellen, legt aber jede eigene Beteiligung nach Abs. 1 und Abs. 2 offen.
§ 15Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln Konditionen, Zahlen, Verträge und interne Unterlagen der jeweils anderen Seite vertraulich. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die gegenüber Behörden, Steuerberatern oder Rechtsbeiständen offengelegt werden müssen, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 16Datenschutz
- Das Management verarbeitet personenbezogene Daten des Creators, soweit das zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Eine Weitergabe an potenzielle Partner erfolgt nur im Rahmen von § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 2.
- Der Creator kann jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragung verlangen.
- Für das Creator-Profil verarbeitet das Management die Angaben aus diesem Vertrag sowie die vom Creator im Portal ergänzten Daten. Grundlage ist die Durchführung des Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Der Creator kann seine Angaben im Profil jederzeit ändern.
- Nutzt der Creator die KI-Assistentin, werden seine Eingaben zur Erzeugung der Antwort an einen Dienstleister übermittelt und dort verarbeitet. Der Creator gibt dort keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten und keine fremden Zugangsdaten ein. Die Nutzung ist freiwillig; wer sie nicht möchte, arbeitet ohne sie und hat dadurch keine Nachteile.
- Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, sobald keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr besteht. Das Profil wird deaktiviert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht.
§ 17Steuern, Abgaben, kein Arbeitsverhältnis
- Der Creator ist selbstständig tätig. Er meldet seine Tätigkeit selbst an und führt Steuern und Abgaben selbst ab.
- Er unterliegt keinen Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Urlaubsplanung und trägt sein unternehmerisches Risiko selbst.
- Beide Parteien wirken daran mit, den Anschein einer Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
- Auf eine mögliche Abgabepflicht des Managements nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird hingewiesen; sie ist gegebenenfalls vom Management zu prüfen und zu tragen.
§ 18Minderjährige Creator
- Ist der Creator zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses minderjährig, bedarf dieser Vertrag der Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung. Die unterzeichnende Person bestätigt, allein vertretungsberechtigt zu sein oder die Zustimmung aller weiteren erforderlichen gesetzlichen Vertreter eingeholt zu haben.
- Umfang und Zeiten der Tätigkeit richten sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Schulische Belange gehen vor.
- Vergütungen werden auf ein Konto gezahlt, über das der Creator altersgemäß verfügen darf.
- Beide Parteien können den Vertrag mit Eintritt der Volljährigkeit innerhalb von drei Monaten ohne Frist beenden.
§ 19Haftung
- Beide Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für Inhalte, die der Creator veröffentlicht, haftet er selbst.
- Verstößt eine Partei schuldhaft gegen § 8, stellt sie die andere von Ansprüchen Dritter frei, soweit sie den Verstoß zu vertreten hat.
- Der Creator stellt das Management außerdem von Ansprüchen frei, die ein vermittelter Partner oder ein sonstiger Dritter deshalb erhebt, weil der Creator seine Pflichten aus § 5, § 6 oder § 7 Abs. 5 schuldhaft verletzt hat — insbesondere bei nicht gelieferten oder nicht freigegebenen Inhalten, bei fehlenden Rechten an Musik und Fremdaufnahmen und bei unzutreffenden Angaben zu Reichweite und bestehenden Bindungen. Die Freistellung umfasst die notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung.
- Das Management haftet nicht dafür, dass ein vermittelter Partner seine Zahlungspflicht erfüllt. Es unterstützt den Creator beim Nachhalten offener Zahlungen (§ 2 Abs. 5), schuldet aber keinen Erfolg.
§ 20Verhinderung
- Kann der Creator wegen Krankheit oder eines anderen wichtigen Grundes vorübergehend nicht liefern, teilt er das unverzüglich mit. Zugesagte Termine werden dann einvernehmlich verschoben.
- Dauert die Verhinderung länger als acht Wochen, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
§ 21Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Individuelle Abreden nach § 305b BGB haben Vorrang.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist der Creator Kaufmann, ist Gerichtsstand Siegen. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
- Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden. Ausgenommen ist die Übertragung im Rahmen einer Umwandlung oder Veräußerung des gesamten Geschäftsbetriebs des Managements; der Creator kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung fristlos kündigen.
- Das Management ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
- Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt der Creator diesen Vertrag als Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AUREON Management, Inhaber Mertorhan Avci, Weidenauerstraße 174, 57076 Siegen, E-Mail partnerships@aureon-management.de, Telefon +49 1521 3151167) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular in Anlage 3 verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben.
Anlage 1 · Bestehende Bindungen des Creators
Laufende Verträge, Exklusivitäten, Wettbewerbsverbote und bereits fest vereinbarte Kooperationen, die von § 4 ausgenommen sind:
Bleibt das Feld leer, bestätigt der Creator, dass keine solchen Bindungen bestehen.
Anlage 2 · Kanäle des Creators
- Plattform / Profil:
- Plattform / Profil:
- Plattform / Profil:
Neue Kanäle fallen automatisch unter diesen Vertrag, sobald sie zur Vermarktung genutzt werden.
Anlage 3 · Muster-Widerrufsformular
Nur ausfüllen und zurücksenden, wenn der Vertrag widerrufen werden soll. Die Form ist freiwillig — ein formloser Brief oder eine E-Mail genügt ebenso.
An
AUREON Management, Inhaber Mertorhan Avci
Weidenauerstraße 174, 57076 Siegen
E-Mail: partnerships@aureon-management.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
- Bestellt am / Vertrag geschlossen am:
- Name des Verbrauchers:
- Anschrift des Verbrauchers:
Bestätigen und unterschreiben
Sechs klare Bestätigungen und deine Unterschrift. Danach wird der Vertrag übermittelt und du bekommst deine PDF-Kopie direkt auf dein Gerät.
Angekommen.
Dein unterschriebener Vertrag liegt bei uns. Eine Kopie als PDF ist gerade auf deinem Gerät gelandet — heb sie auf.
Dein Profil ist angelegt. Es enthält genau das, was du eingetragen hast. Melde dich im Portal mit deiner E-Mail oder deiner hinterlegten WhatsApp-Nummer an — du bekommst einen sechsstelligen Code, kein Passwort nötig. Ist WhatsApp vorübergehend nicht verfügbar, wird deine E-Mail verwendet.